Häufigste Fragen zu unseren
Früchten im Glas:
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Auf den Etiketten der Früchte,
die mit Apfelsaftkonzentrat gesüßt werden, steht zum Beispiel: „Pfirsiche Schnitten geschält, leicht gezuckert
– natürlich gesüßt mit Apfelsaftkonzentrat“ (das betrifft die Sorten: Aprikosen, Mandarin-Orangen, Pfirsiche,
Pflaumen, Sauerkirschen, Süßkirschen).
Das Zucker-Problem: der Verbraucher findet unter Zutaten, Zucker nicht aufgeführt.
Ist das Produkt gezuckert, oder nicht – es steht doch leicht gezuckert drauf?
- Grundsätzlich -
wir verwenden keinen Zucker
- Als Aufgussflüssigkeit setzen wir Wasser ein, dann
ist es jedoch nötig ein Süßungsmittel einzusetzen
– wir verwenden Apfelsaftkonzentrat.
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Das ist wichtig, da der Zuckergehalt der Flüssigkeit,
dem Zuckergehalt der Frucht angepasst werden
muss. So wird vermieden, dass die Frucht den Geschmack
verliert

- Lt. Gesetz sind wir durch die Verwendung von Apfelsaftkonzentrat
als Süßungsmittel verpflichtet,
dies mit den Wortlauten:
„leicht gezuckert, gezuckert oder stark gezuckert“ zu kennzeichnen.
- Die Angabe bezieht sich auf den Gesamtzuckergehalt des Produkts
(Gesamtzuckergehalt = Süße der Frucht + Süße aus dem Apfelsaftkonzentrat).
- Das Lebensmittelgesetz ist auf konventionelle Lebensmittel ausgerichtet und
unterscheidet nicht, zwischen Zucker und alternativen Süßungsmitteln, daher
erklären wir auf unserem Etikett die Art der Süßung:
„…natürlich gesüßt mit Apfelsaftkonzentrat“.
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