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Häufigste Fragen
 


Häufigste Fragen zu unseren
Früchten im Glas:




Auf den Etiketten der Früchte,

die mit Apfelsaftkonzentrat gesüßt werden, steht zum Beispiel: „Pfirsiche Schnitten geschält, leicht gezuckert
– natürlich gesüßt mit Apfelsaftkonzentrat“ (das betrifft die Sorten: Aprikosen, Mandarin-Orangen, Pfirsiche,
Pflaumen, Sauerkirschen, Süßkirschen).
Das Zucker-Problem: der Verbraucher findet unter Zutaten, Zucker nicht aufgeführt.
Ist das Produkt gezuckert, oder nicht – es steht doch leicht gezuckert drauf?

  • Grundsätzlich -
    wir verwenden keinen Zucker
  • Als Aufgussflüssigkeit setzen wir Wasser ein, dann
    ist es jedoch nötig ein Süßungsmittel einzusetzen
    – wir verwenden Apfelsaftkonzentrat.
  • Das ist wichtig, da der Zuckergehalt der Flüssigkeit,
    dem Zuckergehalt der Frucht angepasst werden
    muss. So wird vermieden, dass die Frucht den Geschmack
    verliert

haeufigstefragen

  • Lt. Gesetz sind wir durch die Verwendung von Apfelsaftkonzentrat
    als Süßungsmittel verpflichtet, dies mit den Wortlauten:
    „leicht gezuckert, gezuckert oder stark gezuckert“ zu kennzeichnen.
  • Die Angabe bezieht sich auf den Gesamtzuckergehalt des Produkts
    (Gesamtzuckergehalt = Süße der Frucht + Süße aus dem Apfelsaftkonzentrat).
  •  Das Lebensmittelgesetz ist auf konventionelle Lebensmittel ausgerichtet und
    unterscheidet nicht, zwischen Zucker und alternativen Süßungsmitteln, daher
    erklären wir auf unserem Etikett die Art der Süßung:
    „…natürlich gesüßt mit Apfelsaftkonzentrat“.

 
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